Handy-Nutzung im PKW: Start-Stopp-Automatik
Wer einen Wagen mit
einer Start-Stopp-Automatik fährt, darf bei abgeschaltetem
Motor auch an einer roten Ampel mit dem Handy am Ohr telefonieren.
Das hat das
Oberlandesgericht Hamm im Oktober 2014 entschieden, der Beschluss 1 RBs
1/14 ist rechtskräftig.
Das Handy-Verbot am Lenkrad gelte nicht, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor ausgeschaltet sei. Dabei komme es nicht darauf an, ob zum erneuten Start des Wagens die Zündvorrichtung oder das Gaspedal betätigt werden müsse (in einigen Fällen je nach PKW-Hersteller / Modell das Kupplungspedal).
Das Handy-Verbot am Lenkrad gelte nicht, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor ausgeschaltet sei. Dabei komme es nicht darauf an, ob zum erneuten Start des Wagens die Zündvorrichtung oder das Gaspedal betätigt werden müsse (in einigen Fällen je nach PKW-Hersteller / Modell das Kupplungspedal).
Das Handy müsse vor dem
Start des Motors weggelegt werden.
Vernünftiger wäre es natürlich, eine Freisprecheinrichtung
zu benutzen...