Kreisverkehr
Vorfahrt hat, wer sich im
Kreis befindet und ein
Verkehrszeichen
mit 3 weißen Pfeilen auf blauem Grund für sich sieht
(dieses
Verkehrszeichen hatte es zuletzt bis 1971 gegeben).
Für den einfahrenden Verkehr soll das Verkehrszeichen
"Vorfahrt
beachten" gesetzt werden.
Ist die Vorfahrt im Kreisverkehr aber nicht beschildert, gilt nach
wie
vor "rechts vor links" mit Vorfahrt des einfahrenden Verkehrs.
Beim Einfahren in den Kreisverkehr darf nicht mehr (rechts) geblinkt werden (klar, wer will auch schon nach linksin den Kreisverkehr abbiegen), bei Ausfahrt aus dem Kreisverkehr muss (rechts) geblinkt werden.
Zur besseren Darstellung:


