Die Statusfrage der Selbstständigkeit / freier
Mitarbeit oder
Arbeitnehmereigenschaft
entscheidet über
Arbeitnehmer: Sozialversicherungskosten,
Lohnsteuer,
Kündigungsschutz,
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Lohnfortzahlung während
Urlaubs,
Urlaubsanspruch, Rechtsweg zum Arbeitsgericht;
Selbstständiger: eigene Alters-, Berufsunfähigkeits-,
Krankheitsvorsorge,
eventuelle Pflichtmitgliedschaften als Unternehmer zB in einer IHK,
Vorsteuerabzugsberechtigung
als Unternehmer, eigenverantwortliche Erfüllung steuerlicher
Pflichten,
Rechtsweg zum Amts- / Landgericht
Die Rechtsprechung hat in letzter Zeit eine Fülle von
Kriterien
zur Abgrenzung entwickelt:
Für eine Selbstständigkeit soll sprechen:
im wesentlichen freie Gestaltung der
Tätigkeit;
im wesentlichen freie Gestaltung der Arbeitszeit ohne Bindung an
bestimmte
Zeiten;
eigene Büroräume;
Anschaffung von Büroausstattung und Betriebsmitteln durch
eigenen
Kapitaleinsatz;
Provisionszahlungen statt eines festen Entgelts;
Befugnis zur Einstellung von Mitarbeitern;
Befugnis, jederzeit Urlaub zu machen;
eigenverantwortliche Abführung von Lohnsteuer und
Sozialversicherungsbeiträgen.
Nicht gegen eine Selbstständigkeit sollen sprechen:
Durchführung des Inkassos nach
Richtlinien;
vertragliches Konkurrenzwettbewerbsverbot;
Verpflichtung zur Anzeige beruflicher Nebentätigkeiten (anders
ein
vertragliches Nebentätigkeitsverbot);
Festlegung auf ein örtliches Tätigkeitsgebiet (durch
ein
Versicherungsunternehmen);
fehlende Berechtigung eines Versicherungsvertreters, für den
Versicherer
rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben;
Vorschlag des Versicherers, eine bestimmte Telekommunikations- /
EDV-Anlage
zu benutzen;
Verpflichtung, nach Vertragsabschluss bestimmte Qualifikationen zu
erwerben,
wenn die Möglichkeit eingeräumt wurde, diese vorher
zu
erwerben.