Scheinselbstständigkeit

    

Die Statusfrage der Selbstständigkeit / freier Mitarbeit oder Arbeitnehmereigenschaft entscheidet über

  • Arbeitnehmer: Sozialversicherungskosten, Lohnsteuer, Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Lohnfortzahlung während Urlaubs, Urlaubsanspruch, Rechtsweg zum Arbeitsgericht;
  • Selbstständiger: eigene Alters-, Berufsunfähigkeits-, Krankheitsvorsorge, eventuelle Pflichtmitgliedschaften als Unternehmer zB in einer IHK, Vorsteuerabzugsberechtigung als Unternehmer, eigenverantwortliche Erfüllung steuerlicher Pflichten, Rechtsweg zum Amts- / Landgericht

  • Die Rechtsprechung hat in letzter Zeit eine Fülle von Kriterien zur Abgrenzung entwickelt:
     
    Für eine Selbstständigkeit soll sprechen:
  • im wesentlichen freie Gestaltung der Tätigkeit;
  • im wesentlichen freie Gestaltung der Arbeitszeit ohne Bindung an bestimmte Zeiten;
  • eigene Büroräume;
  • Anschaffung von Büroausstattung und Betriebsmitteln durch eigenen Kapitaleinsatz;
  • Provisionszahlungen statt eines festen Entgelts;
  • Befugnis zur Einstellung von Mitarbeitern;
  • Befugnis, jederzeit Urlaub zu machen;
  • eigenverantwortliche Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.

  • Nicht gegen eine Selbstständigkeit sollen sprechen:

  • Durchführung des Inkassos nach Richtlinien;
  • vertragliches Konkurrenzwettbewerbsverbot;
  • Verpflichtung zur Anzeige beruflicher Nebentätigkeiten (anders ein vertragliches Nebentätigkeitsverbot);
  • Festlegung auf ein örtliches Tätigkeitsgebiet (durch ein Versicherungsunternehmen);
  • fehlende Berechtigung eines Versicherungsvertreters, für den Versicherer rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben;
  • Vorschlag des Versicherers, eine bestimmte Telekommunikations- / EDV-Anlage zu benutzen;
  • Verpflichtung, nach Vertragsabschluss bestimmte Qualifikationen zu erwerben, wenn die Möglichkeit eingeräumt wurde, diese vorher zu erwerben.