Schwerpunkte

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen zum Mietrecht, Pachtrecht, Kaufvertragsrecht / Gewährleistungsrecht, Produkthaftungsrecht, Dienstleistungsvertrag, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Werkvertrag / Bauvertrag / VOB, Grundstückskaufvertrag, Wohnungseigentum, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Versicherungsrecht, Erbrecht, Insolvenzrecht, Forderungsmanagement / Inkasso / Vollstreckung.
Aufgrund sorgfältiger Ausbildung sowie ständiger Weiterentwicklung und Fortbildung können wir Sie umfassend beraten und vertreten.
Auf "Fachanwalt"-bezeichnungen wollen und können wir nach jahrzehntelangen Erfahrungswerten verzichten.
Auch wenn wir Schwerpunkte unserer Tätigkeit gesetzt haben in den Bereichen

Holger Morgenstern
Miet- und Pachtrecht, Verkehrs(unfall)recht, Versicherungsrecht, Insolvenzrecht (Forderungsanmeldung / Insolvenzanfechtung, Sozialversicherungsrecht in der Insolvenz, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Schadensersatzrecht, Forderungsmanagement / Inkasso / Vollstreckung

ist uns der interne Informations- und Ideentransfer besonders wichtig, um Ihre rechtliche Position in allen Facetten zu erfassen und und mit Ihnen ein fachübergreifendes Konzept zu entwickeln, das Sie bestmöglich absichert.
Im Interesse einer ganzheitlichen Lösung Ihrer Fragen kooperieren wir langjährig und interdisziplinär mit Notaren und Steuerberatern und überörtlich mit anderen Rechtsanwälten.

Die notarielle Tätigkeit verpflichtet zur unparteiischen Amtsausübung im Interesse aller Beteiligten. Beratung und Aufklärung über rechtliche und wirtschaftliche Risiken im Vorfeld und während der Beurkundung garantieren Neutralität und langfristige Rechtssicherheit. Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrungen im notariellen Bereich und unserer engen Kooperation mit dem nahegelegenen Dortmunder Notar Georg Holzky können wir jederzeit auch in diesem Bereich für Sie beratend, vorbereitend, begleitend und abwickelnd tätig werden.
Schwerpunkte liegen in den Bereichen des
Grundstücksrechts
Immobilien-, Wohnungseigentums-, Bauträgervertragsrechts inclusive Nebenurkunden wie zB Grundschuldbestellungen, Nießbrauchsvorbehalten, Wohnrechtsbestellungen
Erbrechts
Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge,Erbausschlagungen, Vorsorgevollmachten, "Patienten"verfügungen.
Nach §§ 78a ff BNotO, § 20a BeurkG besteht die Möglichkeit, Vorsorgevollmachten / Betreuungsverfügungen / Generalvollmachten / Patientenverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister erfassen zu lassen.
Als Beispiel für die Vorteile einer noariellen Beurkundung / Beglaubigung:
Nach BGH-Urteil vom 07.06.2005 XI ZR 311/04 ist ein "öffentliches", also notariell beurkundetes Testament zum Nachweis des Erbrechts ausreichend (insbesondere gegenüber Banken, ohne dass - mit weiteren Kosten - ein Erbschein beantragt und vorgelegt werden müsste.
Nach Tersteegen NJW 2007, 1724 (Ass DNotI) sollen Banken verpflichtet sein, eine notariell beurkundete oder beglaubigte (Vorsorge-) Vollmacht anzuerkennen, während bei einer rein privatschriftlichen Vollmacht, die nicht auf "banküblichem Formular" gezeichnet wird, berechtigte Zweifel verbleiben könnten.

Nachdem RA Rudolf Morgenstern im Feburar 2003 bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze aus dem Amt als Notar ausscheiden musste, führte RA Holger Morgenstern bis 30.06.2005 im Auftrag der Westfälischen Notarkammer die Notariatsverwaltung.
Vorgänge aus der notariellen Tätigkeit der Herren Dr.Johannes Arens und Paul Baumhoer aus der früheren Sozietät Dr.Arens, Baumhoer, Morgenstern (Kaiserstraße 22, 44135 Dortmund) sind seit Anfang 2003 beim Amtsgericht Dortmund archiviert. Etwaige Anfragen hierzu richten Sie bitte direkt an das Amtsgericht Dortmund - Archiv -, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund (Telefon 0231-9260).