Schwerpunkte
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen zum
Mietrecht, Pachtrecht,
Kaufvertragsrecht / Gewährleistungsrecht,
Produkthaftungsrecht, Dienstleistungsvertrag,
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Werkvertrag /
Bauvertrag / VOB,
Grundstückskaufvertrag, Wohnungseigentum, Recht der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
Versicherungsrecht, Erbrecht, Insolvenzrecht, Forderungsmanagement /
Inkasso / Vollstreckung.
Aufgrund sorgfältiger Ausbildung sowie ständiger
Weiterentwicklung und Fortbildung
können wir Sie umfassend beraten und vertreten.
Auf "Fachanwalt"-bezeichnungen wollen und können wir nach
jahrzehntelangen Erfahrungswerten
verzichten.
Auch wenn wir Schwerpunkte unserer Tätigkeit gesetzt haben in
den
Bereichen
Holger Morgenstern
Miet- und Pachtrecht, Verkehrs(unfall)recht, Versicherungsrecht,
Insolvenzrecht
(Forderungsanmeldung / Insolvenzanfechtung, Sozialversicherungsrecht in
der Insolvenz, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Mietrecht,
Schadensersatzrecht,
Forderungsmanagement / Inkasso / Vollstreckung
ist uns der interne Informations- und Ideentransfer besonders
wichtig,
um Ihre rechtliche Position in allen Facetten zu erfassen und und mit
Ihnen ein fachübergreifendes Konzept zu entwickeln, das Sie
bestmöglich absichert.
Im Interesse einer ganzheitlichen Lösung Ihrer Fragen
kooperieren
wir langjährig und interdisziplinär mit Notaren und
Steuerberatern und
überörtlich mit anderen Rechtsanwälten.
Die notarielle
Tätigkeit verpflichtet zur
unparteiischen Amtsausübung im
Interesse aller Beteiligten. Beratung und Aufklärung
über rechtliche und
wirtschaftliche Risiken im Vorfeld und während der Beurkundung
garantieren
Neutralität und langfristige Rechtssicherheit.
Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrungen im notariellen Bereich und
unserer engen
Kooperation mit dem nahegelegenen Dortmunder Notar Georg
Holzky können wir jederzeit auch in
diesem Bereich
für Sie beratend, vorbereitend, begleitend und abwickelnd
tätig werden.
Schwerpunkte liegen in den Bereichen des
Grundstücksrechts
Immobilien-, Wohnungseigentums-, Bauträgervertragsrechts
inclusive
Nebenurkunden wie zB Grundschuldbestellungen,
Nießbrauchsvorbehalten, Wohnrechtsbestellungen
Erbrechts
Testamente, Erbverträge,
Erbscheinsanträge,Erbausschlagungen, Vorsorgevollmachten,
"Patienten"verfügungen.
Nach §§ 78a ff BNotO, § 20a BeurkG besteht
die Möglichkeit,
Vorsorgevollmachten / Betreuungsverfügungen /
Generalvollmachten / Patientenverfügungen
im Zentralen Vorsorgeregister erfassen zu lassen.
Als Beispiel für die Vorteile einer noariellen Beurkundung /
Beglaubigung:
Nach BGH-Urteil vom 07.06.2005 XI ZR 311/04 ist ein
"öffentliches", also notariell
beurkundetes Testament zum Nachweis des Erbrechts ausreichend
(insbesondere gegenüber Banken,
ohne dass - mit weiteren Kosten - ein Erbschein beantragt und vorgelegt
werden müsste.
Nach Tersteegen NJW 2007, 1724 (Ass DNotI) sollen Banken verpflichtet
sein, eine
notariell beurkundete oder beglaubigte (Vorsorge-) Vollmacht
anzuerkennen,
während bei einer rein privatschriftlichen Vollmacht, die
nicht auf "banküblichem Formular"
gezeichnet wird, berechtigte Zweifel verbleiben könnten.
Nachdem RA Rudolf Morgenstern im Feburar 2003 bei Erreichen der
gesetzlichen Altersgrenze aus dem Amt als Notar ausscheiden musste,
führte RA Holger Morgenstern bis 30.06.2005 im Auftrag der
Westfälischen Notarkammer die
Notariatsverwaltung.
Vorgänge aus der notariellen Tätigkeit der Herren
Dr.Johannes Arens und Paul Baumhoer
aus der früheren Sozietät Dr.Arens, Baumhoer,
Morgenstern (Kaiserstraße 22, 44135 Dortmund)
sind seit Anfang 2003 beim Amtsgericht Dortmund archiviert. Etwaige
Anfragen hierzu
richten Sie bitte direkt an das Amtsgericht Dortmund - Archiv -,
Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund
(Telefon 0231-9260).