Kündigungs-Sperrfristen
Bei der Umwandlung
von Mietwohnungen in Wohnungseigentum haben die Mieter nach der
bisherigen aus dem Jahr 1994 stammenden Sozialklauselverordnung in NRW
in Gebieten mit "besonders gefährdetem Wohnbedarf" bisher
einen
Kündigungsschutz von bis zu 10 Jahren beanspruchen
können.
In 42 weiteren Kommunen gilt eine Sperrfrist von 6 Jahren, in allen anderen Kommunen eine Sperrfrist von 3 Jahren.
