Unfallflucht
Eine Unfallflucht ist auch
bei eindeutiger Haftungslage eine
Verletzung
der Aufklärungsobliegenheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung
und
–Kaskoversicherung, die zur Leistungsfreiheit des
Versicherers
führt.
BGH Urteil vom 01.12.1999 – IV ZR 71/99
BGH Urteil vom 01.12.1999 – IV ZR 71/99
